Fondssuche
Nachhaltige Lösungen
Impact/Artikel 9 OffenlegungsVO
Es handelt sich um sehr spezifische Anlagestrategien mit unterschiedlichem ökologischen oder sozialen Fokus. Sozialer und/oder ökologischer Fortschritt soll gezielt vorangetrieben werden. Impact wird sichtbar gemacht und laufend darüber berichtet. Diese Investmentfonds entsprechen Artikel 9 der OffenlegungsVO.
Responsible/Artikel 8 OffenlegungsVO
Ökologische-, soziale und Governance-Daten münden im proprietären ESG-Rating. Der Best-In-Class Ansatz gewährleistet, dass in jeder Industrie die nachhaltigsten Unternehmen ausgewählt werden. Strenge Ausschlusskriterien aus allen Blickwinkeln der Nachhaltigkeit. Die angeführten Fonds entsprechen Artikel 8 der OffenlegungsVO.
Integration/Artikel 8 OffenlegungsVO
Integration bedeutet ESG-Kriterien in den Investmentprozess einzubeziehen, weil sie finanziell positive Auswirkungen haben können. So werden z.B. Unternehmen mit hohem ESG-Risiko ausgeschlossen. Analysten identifizieren Investments, deren ESG-Charakteristika sich in ökonomischen Vorteilen widerspiegeln sollten und empfehlen diese. Die angeführten Fonds entsprechen Artikel 8 der OffenlegungsVO.
Nachhaltigkeit: Einstufung gemäß EU Offenlegungsverordnung
Gemäß der EU Offenlegungsverordnung werden Investmentfonds durch die Fondsgesellschaft hinsichtlich ihres Nachhaltigkeitsansatzes in drei Kategorien eingestuft: Artikel 9 (nachhaltig), Artikel 8 (nachhaltig) und Artikel 6 (nicht nachhaltig).
Investmentfonds, die als Artikel 9 eingestuft sind, müssen ein nachhaltiges Investitionsziel anstreben, solche die als Artikel 8 eingestuft sind Nachhaltigkeitsfaktoren aktiv fördern oder zumindest berücksichtigen.
Nachhaltigkeit: Berücksichtigung von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten
Die EU-Taxonomie dient dazu, nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten messbar und vergleichbar zu machen.
Dabei werden aktuell ökologische Nachhaltigkeitsaspekte wie zB Klimaschutz oder Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt - weiterer Kriterien sind bereits angekündigt.
Investmentfonds, die ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten berücksichtigen, wählen ihre Investitionen auch danach aus, ob sie mit ihren Tätigkeiten die durch die Taxonomie geforderten Kriterien erfüllt und dadurch einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Nachhaltigkeit: Berücksichtigung von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten
Die EU-Taxonomie dient dazu, nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten messbar und vergleichbar zu machen.
Dabei werden aktuell ökologische Nachhaltigkeitsaspekte wie zB Klimaschutz oder Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt - weiterer Kriterien sind bereits angekündigt.
Investmentfonds, die ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten berücksichtigen, wählen ihre Investitionen auch danach aus, ob sie mit ihren Tätigkeiten die durch die Taxonomie geforderten Kriterien erfüllt und dadurch einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Nachhaltigkeit: Berücksichtigung von Principal Adverse Impacts (PAIs)
Bei den PAIs (dt. „wesentliche negative Auswirkungen“) handelt es sich um die wichtigsten Faktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, die eine negative Auswirkung auf die Nachhaltigkeit haben wie zB CO2-Emissionen, gefährliche Abfälle, Menschenrechtsverletzungen und Korruption.
Investmentfonds, die diese Faktoren berücksichtigen, wählen ihre Investitionen so aus, dass eine Reduktion der wichtigsten negativen Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ermöglicht wird.
Fondskategorie
Aktienfonds
Bei einem Aktienfonds wird das Fondsvermögen überwiegend in Aktien veranlagt. So vielfältig wie die Aktienmärkte selbst sind auch Aktienfonds: Die Anlagemöglichkeiten reichen von weltweit investierten Aktienfonds bis zu Fonds, die in Aktien von Unternehmen bestimmter Länder oder Branchen investieren.
Anleihenfonds
Anleihenfonds sind Fonds, die überwiegend in Anleihen (= Schuldverschreibungen) veranlagen. Anleihen bieten üblicherweise eine regelmäßige Zinszahlung und eine Rückzahlung des investierten Betrages am Ende der Laufzeit, wobei Anleihen in einem Fonds meist nicht bis zu deren Endfälligkeit gehalten werden.
Anleihenfonds mit kurzer Restlaufzeit
Diese Fonds investieren in Anleihen oder Geldmarktinstrumente mit kurzer Zinsbindung.
Gemischte Fonds
Fonds, die in verschiedene Anlageklassen veranlagen (z.B. sowohl in Aktien als auch in Anleihen), kombinieren Wachstumschancen von Aktien mit risikoärmeren verzinslichen Wertpapieren. Die sogenannten „gemischten Fonds“ oder „Mischfonds“ geben den Fondsmanager:innen zumeist einen größeren Anlagespielraum: Bei stagnierenden oder fallenden Aktienkursen können sie z.B. stärker auf verzinsliche Wertpapiere setzen und bei positiver Tendenz am Aktienmarkt den Aktienanteil erhöhen.
Anlageregion
Hier kann der Schwerpunkt des Investmentfonds auf eine bestimmte Region oder ein Land eingegrenzt werden, z.B. auf Industrienationen ( „Developed Markets“) oder auf Schwellenländer („Emerging Markets“).
Anleihenfonds Schwerpunkt
Hier kann der Schwerpunkt des Investmentfonds auf ein spezielles Anleihensegment – z.B. Staatsanleihen – gelegt werden.
Risiko / Behaltedauer
Die empfohlene Mindesthaltedauer ist eine rechtlich erforderliche Angabe im Basisinformationsblatt. Ihre Ermittlung geschieht auf Basis der Assetklasse des jeweiligen Fonds und ihrer typspezifischen Fristigkeit inklusive qualitativer Bewertung im Einzelfall. Wichtig ist, dass die Behaltedauer alleine keine vollständige Information über mögliche Risiken geben kann. Vielmehr sind der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt gesamthaft zu betrachten.
Fremdwährungsrisiko
- Ja: Die Kursentwicklung des Investmentfonds kann wesentlich durch Fremdwährungsrisiken beeinflusst werden.
- Nein: Es werden keine wesentlichen Fremdwährungsrisiken eingegangen bzw. werden mit Wertpapieren verbundene Fremdwährungsrisiken abgesichert.
- Untergeordnet: Fremdwährungsrisiken können in untergeordnetem Ausmaß gezielt eingegangen werden, um Chancen zu nutzen. Die Kursentwicklung der Investmentfonds kann teilweise von Fremdwährungsrisiken beeinflusst werden.
Pensionskassengesetz
Die Suche wird hier auf jene Fonds begrenzt, die gemäß den Fondsbestimmungen explizit die besonderen Anforderungen des österreichischen Pensionskassengesetzes berücksichtigen.
Wichtiger Hinweis:
Weiterführende Informationen und Dokumente, sowie wichtige rechtliche Hinweise zum jeweiligen Fonds erhalten Sie durch das Anklicken des Fondsnamens in der obigen Fondsübersicht.