Verschmelzung der nachfolgenden Fonds mit Wirksamkeit 27.08.2024
Der Fonds ERSTE BEST OF EUROPE (übertragender Fonds) verschmilzt mit dem Fonds ERSTE RESPONSIBLE STOCK EUROPE (übernehmender Fonds).
Die Anteilinhaber werden über die Verschmelzung gemäß § 133 InvFG 2011 direkt verständigt.
Der Fonds ERSTE BEST OF EUROPE besteht nach der Verschmelzung nicht weiter fort.
Details dazu finden Sie unter:
ERSTE BEST OF EUROPE
Historische Rechenwerte sowie Berichte & Prospekte
Umtauschverhältnis ERSTE BEST OF EUROPE -> ERSTE RESPONSIBLE STOCK EUROPE
AT0000703335 zu AT0000A1E0V5 - 1:0,717680
AT0000703343 zu AT0000645973 - 1:0,959031
AT0000A0QQK1 zu AT0000A0WM11 - 1:1,037678841
Factsheet und abschließender Bericht folgen