Verschmelzungen von Fonds

Das Investmentfondsgesetz erlaubt die Verschmelzung von Fonds. Dafür braucht man die Genehmigung der Finanzmarktaufsicht und eine Ankündigung. Bei der Zusammenlegung wird das Vermögen eines Fonds auf einen anderen Fonds übertragen. Der übertragende Fonds wird danach aufgelöst. Das Bezugs-Verhältnis wird entsprechend dem Vermögen der beiden Fonds festgelegt.

Anteilinhaber:innen des übertragenden Fonds werden zu Anteilinhaber:innen des übernehmenden Fonds. Für die Anteilinhaber:innen gilt die Zusammenlegung steuerlich nicht als Verkauf. Um die steuerliche Situation des übertragenden Fonds abzuschließen, erfolgt eventuell vor der Zusammenlegung eine Ausschüttung in Höhe der angefallenen Kapitalertragsteuer.