Ausschüttende Anteilscheinklasse
Jeder Investmentfonds besteht aus einer oder mehreren Anteilscheinklassen (= Tranche), die mit einer eigenen ISIN ausgestattet sind.
Die Tranche mit einer regelmäßigen (zumindest jährlichen) Ausschüttung wird üblicherweise mit (A) gekennzeichnet. Die Höhe der Ausschüttung wird von der Kapitalanlagegesellschaft (KAG), die den Fonds verwaltet jährlich neu festgelegt. Die Untergrenze für die Höhe der Ausschüttung ist gesetzlich geregelt: Es muss zumindest die angefallene Kapitalertragsteuer (KESt) ausgeschüttet werden. Eine Ausschüttung darüber hinaus liegt im Ermessen der KAG, wobei auch Ausschüttungen aus der Substanz des Investmentfonds möglich sind.
Wichtig ist dabei zu wissen: Die Ausschüttung erfolgt immer aus dem Fondsvermögen und reduziert dieses – und damit den Rechenwert des Fonds – in gleicher Höhe.