Publikationen & Richtlinien

Unsere Ausschlusskriterien für nachhaltige Fonds

Die Erste Asset Management verpflichtet sich seit 2013, in allen von ihr gemanagten Investmentfonds auf Investitionen, in Derivate auf Nahrungsmittel zu verzichten.

Um Ausschlusskriterien im Sinne einer Nachweisgrenze operativ umsetzbar zu halten, beziehen sich diese auf praktikable / verfügbare Bezugsgrößen wie, z.B. Unternehmensumsätze, Anteil an Gesamtreserven bei Unternehmen oder BIP bei Staaten. Die Ausschlusskriterien gelten auch für konsolidierte Unternehmensbeteiligungen (> 50% Beteiligung). 

1 International Labour Organization (ILO; Internationale Arbeitsorganisation (IAO))
2 Entsprechend der Bestimmungen in der Erste AM Kohle Divestment Richtlinie
3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission vom 17. Juli 2020.
4 Auszuschließen sind nur jene Unternehmen, deren humane embryonale Stammzellenforschung mit der Vernichtung von Embryonen in Zusammenhang steht.

Entsprechend der Bestimmungen in der Erste AM Spekulation auf Nahrungsmittel Richtlinie
Entsprechend der Bestimmungen in der Erste AM Kontroverse Waffen Richtlinie
7 Siehe dazu die gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union – Dual-Use-Produkte sind nicht auszuschließen.

1 auf Basis der Daten von Climate Watch, im Durchschnitt der maximal letzten drei verfügbaren Jahre (Historical GHG Emissions).

Publikationen

Stewardship

Wir verpflichten uns, mit dem von uns verwalteten Vermögen verantwortungsvoll umzugehen und Rechenschaft über unser Handeln abzulegen. Durch die Integration von Nachhaltigkeit in unsere Anlagestrategien wollen wir verantwortungsbewusstes Verhalten von Unternehmen fördern und so zu einer positiven sozialen und ökologischen Wirkung beitragen. Unsere Stewardship Richtlinie beschreibt den Umfang unserer verantwortungsvollen Anlagestrategien sowie Prozesse, die zur Förderung einer nachhaltigen Performance eingesetzt werden. Dabei steht Active Ownership im Mittelpunkt unserer Strategie.

Wichtige rechtliche Hinweise

ERSTE RESPONSIBLE STOCK AMERICA

ERSTE RESPONSIBLE STOCK EUROPE

ERSTE RESPONSIBLE STOCK GLOBAL

ERSTE RESPONSIBLE STOCK DIVIDEND

ERSTE FAIR INVEST

ERSTE GREEN INVEST

ERSTE GREEN INVEST MIX

ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT

ERSTE ETHIK ANLEIHEN

ERSTE ETHIK AKTIEN GLOBAL

ERSTE RESPONSIBLE BOND

ERSTE RESPONSIBLE BOND EURO CORPORATE

ERSTE RESPONSIBLE BOND EM CORPORATE

ERSTE RESPONSIBLE BOND GLOBAL IMPACT

ERSTE RESPONSIBLE BOND GLOBAL HIGH YIELD

ERSTE RESPONSIBLE RESERVE

ERSTE RESPONSIBLE STOCK JAPAN

Wichtige rechtliche Hinweise

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Bitte lesen Sie den Prospekt des OGAW-Fonds oder „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des Alternative Investment Fonds und das Basisinformationsblatt (BIB), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Umfassende Informationen zu den, mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.

Der öffentliche Vertrieb von Anteilen der genannten Fonds in Deutschland wurde gemäß Deutsches Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn, angezeigt. Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen sowie die Durchführung von Zahlungen an die Anteilinhaber:innen wurde der Depotbank/Verwahrstelle des Fonds, der Erste Group Bank AG, Am Belvedere 1, 1100 Wien, Österreich übertragen. Rücknahmeanträge können die Anleger:innen bei ihrer jeweils depotführenden Stelle einreichen, die diese über den banküblichen Abwicklungsweg an die Depotbank/Verwahrstelle des Fonds zur Ausführung weiterleitet. Sämtliche Zahlungen an die Anleger:innen werden ebenfalls über den banküblichen Verrechnungsweg mit der jeweiligen depotführenden Stelle der Anleger:innen abgewickelt. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile werden in Deutschland in elektronischer Form auf der Internetseite unter www.erste-am.com (sowie zusätzlich unter www.fundinfo.com) veröffentlicht. Etwaige sonstige Informationen an die Anteilinhaber:innen werden im „Bundesanzeiger“, Köln, veröffentlicht. 

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